{Wettbewerbsbehinderung angeprangert: Amazon: Kartellamt gegen Best-Price-Praktiken} Einzelheiten, Testen, Update
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Trotz offizieller Abschaffung der Preisparität untersagt Amazon seinen Platinhändlern weiter, ihre Produkte woanders günstiger anzubieten.
Amazons Logistikzentrum in Bad Hersfeld. Die Monopolstellung ist Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge.
Online-Geschäftspraktiken im Visier
Außerhalb der USA ist Deutschland der wichtigste Absatzmarkt von Amazon. Daher zeigen sich die Wettbewerbshüter siegessicher: Eine Entscheidung der Kartellbehörde kann man da nicht mal einfach ignorieren. Der Versandriese argumentiert, dass er seine Kunden nicht enttäuschen will. Diese würden sich schließlich auf das Tiefpreis-Versprechen verlassen. Fest steht, dass die monopolartige Marktmacht des Versandriesen anderen Anbietern den Eintritt ins Segment erschwert. Gleiches wird dem Hotelportal HRS vorgeworfen. Es erhielt schon im Janaur 2012 eine Abmahnung aufgrund seiner Preisklauseln. Die deutschen Behörden gehen stärker gegen mögliche Wettbewerbsverzerrungen vor als ihre Kollegen aus anderen Ländern. Präsident Mundt findet es wichtig, global agierenden Konzernen ihre Grenzen aufzuzeigen: Zum Glück haben wir die Folterinstrumente, die wir nötigenfalls auch einsetzen. (mit Material der dpa)
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